OGH
12.09.2001
4Ob166/01t
UWG §1 A;
UWG §1 D3g;
Der - vom Gesetzgeber im Markenrecht nunmehr ausdrücklich normierte - Prioritätsgrundsatz kommt auch bei auf Paragraph eins, UWG gestützten Ansprüchen wegen schmarotzerischer Ausbeutung eines bekannten Zeichens zum Tragen.
TE OGH 2001/09/12 4 Ob 166/01t
RS0115731