OGH
05.09.2001
9ObA108/01z
ASGG §54 Abs2;
Wie bei Feststellungsklagen ist auch bei Feststellungsanträgen eine Umformulierung des Begehrens im Sinne des offenkundig verfolgten Rechtsschutzzieles zulässig.
TE OGH 2001/09/05 9 ObA 108/01z
Veröff: SZ 74/144
RS0115680