Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.07.2001

Geschäftszahl

3Ob232/00i

Norm

KO §197;

Rechtssatz

Die Überprüfung des Einkommens ist monatlich vorzunehmen, beginnend mit der ersten Rate laut Zahlungsplan bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz über die Oppositionsklage. Für jeden Monat ist unter Berücksichtigung des pfändungsunterworfenen Teils der Sonderzahlungen zu überprüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe dem Schuldner mehr als das Existenzminimum verbleibt. Auf zukünftige Vermögensentwicklungen ist im Rahmen des Oppositionsverfahrens nicht Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2001/07/11 3 Ob 232/00i

Veröff: SZ 74/127

Rechtssatznummer

RS0115518