OGH
12.06.2001
4Ob141/01s
UWG §2 D11
Die - nicht mit einem aufklärenden Zusatz versehene - Werbung mit einem innerhalb der Schwankungsbreite liegenden Reichweitenzuwachs verstößt auch dann gegen Paragraph 2, UWG, wenn ein direkter Vergleich mit einem Mitbewerber fehlt.
TE OGH 2001/06/12 4 Ob 141/01s
RS0115328