OGH
29.05.2001
1Ob96/01a
WRG §31;
Ein gemäß Paragraph 31, WRG Verpflichteter kann sich nicht durch rechtsgeschäftliche Verfügung (so zum Beispiel durch Verkauf seiner Liegenschaft) seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Vermeidung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung entziehen. Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfügungsgewalt über eine Liegenschaft können ihm verschuldensunabhängige Aufträge erteilt und kann er auch gemäß Paragraph 31, Absatz 3, WRG zum Ersatz der Kosten verhalten werden (Fortsetzung verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung).
TE OGH 2001/05/29 1 Ob 96/01a
RS0115504