Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.05.2001

Geschäftszahl

6Ob40/01b

Norm

HGB §193;

Rechtssatz

Einbringungsbilanzen sind Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des Paragraph 193, HGB. Diese sind nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Die Regeln über die Jahresbilanz sind anzuwenden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2001/05/16 6 Ob 40/01b

Rechtssatznummer

RS0115169