OGH
16.05.2001
6Ob40/01b
HGB §193;
Einbringungsbilanzen sind Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des Paragraph 193, HGB. Diese sind nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Die Regeln über die Jahresbilanz sind anzuwenden.
TE OGH 2001/05/16 6 Ob 40/01b
RS0115169