OGH
15.05.2001
5Ob121/01g
MRG §27 Abs3;
Nach dem Normzweck des Paragraph 27, MRG ist auch derjenige rückforderungsberechtigt, der bewusst eine illegale Ablöse leistet, damit der Abschluss eines Mietvertrages zustandekommt; dies auch dann, wenn er von vornherein beabsichtigt, die verlangte Ablöse wegen Verstoßes gegen Paragraph 27, Absatz eins, MRG wieder zurückzuverlangen.
TE OGH 2001/05/15 5 Ob 121/01g
RS0115130