OGH
12.04.2001
8ObS244/00s
AlVG §16;
IESG §1 Abs1;
Der Arbeitnehmer ist auch im Falle des Erhalts von Vorschüssen auf die Kündigungsentschädigung durch das Arbeitsmarktservice nicht zur Klagsführung gegen den (früheren) Arbeitgeber verpflichtet. Die unterlassene Klagsführung führt auch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.
TE OGH 2001/04/12 8 ObS 244/00s
Veröff: SZ 74/66
RS0115101