Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.04.2001

Geschäftszahl

8ObS244/00s

Norm

AlVG §16;

IESG §1 Abs1;

Rechtssatz

Der Arbeitnehmer ist auch im Falle des Erhalts von Vorschüssen auf die Kündigungsentschädigung durch das Arbeitsmarktservice nicht zur Klagsführung gegen den (früheren) Arbeitgeber verpflichtet. Die unterlassene Klagsführung führt auch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.

Entscheidungstexte

TE OGH 2001/04/12 8 ObS 244/00s

Veröff: SZ 74/66

Rechtssatznummer

RS0115101