OGH
RS0114469
19.12.2000
4Ob308/00y; 4Ob223/19a
MSchG §10; MSchG §10a; UWG §1 A; UWG §2 D6
Gebraucht ein Dritter eine Marke als Metatag, so verstößt er damit weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, die Marke zu gebrauchen, und wenn durch die Benutzung der Marke kein unzutreffender Eindruck entsteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Homepage Informationen über die Marke enthält, an denen der Dritte ein berechtigtes Interesse hat (zum Beispiel Informationen über den Verkauf von Patenten des Dritten an den Markeninhaber).
TE OGH 2000-12-19 4 Ob 308/00y
TE OGH 2019-12-19 4 Ob 223/19a
Vgl; Beisatz: Hier: Benutzung eines Namens als Metatag für eine Ärztedatenbank. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114469