Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.11.2000

Geschäftszahl

4Ob278/00m

Norm

UWG §9a;

UWG §14 A1;

Rechtssatz

Hat der Beklagte durch die Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel gegen das Zugabenverbot verstoßen, dann kann nur ein auf diesen Zugabenverstoß abgestelltes Verbot erlassen werden. Ein umfassendes Zugabenverbot ist nur gerechtfertigt, wenn der Beklagte schon bisher sowohl Gewinnspiele angekündigt als auch Zugaben in Form von Waren (Leistungen) angekündigt und/oder gewährt hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000/11/28 4 Ob 278/00m

Rechtssatznummer

RS0114468