OGH
13.09.2000
4Ob197/00z; 4Ob160/05s
HGB §115;
UWG §1 C4;
Dass auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall innerhalb des Konzerns, dem sie angehört, freier Wettbewerb als Folge der Möglichkeit marktautonomen Verhaltens der Konzernunternehmen bestehe, hat die Beklagte zu behaupten und zu bescheinigen.
TE OGH 2000/09/13 4 Ob 197/00z
Veröff: SZ 73/141
TE OGH 2005/11/08 4 Ob 160/05s
Auch; Beisatz: Steht die Konzernverflechtung der Gesellschaften fest, trägt derjenige, der seine Abhängigkeit bestreiten will, dafür die Beweislast. (T1)
RS0114294