Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.09.2000

Geschäftszahl

4Ob197/00z; 4Ob160/05s

Norm

HGB §115;

UWG §1 C4;

Rechtssatz

Dass auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall innerhalb des Konzerns, dem sie angehört, freier Wettbewerb als Folge der Möglichkeit marktautonomen Verhaltens der Konzernunternehmen bestehe, hat die Beklagte zu behaupten und zu bescheinigen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000/09/13 4 Ob 197/00z

Veröff: SZ 73/141

TE OGH 2005/11/08 4 Ob 160/05s

Auch; Beisatz: Steht die Konzernverflechtung der Gesellschaften fest, trägt derjenige, der seine Abhängigkeit bestreiten will, dafür die Beweislast. (T1)

Rechtssatznummer

RS0114294