OGH
RS0114187
29.08.2000
1Ob160/00m; 6Ob104/01i; 9Ob241/02k; 8Ob130/03f; 6Ob69/05y; 9Ob66/08h; 9Ob68/08b; 9Ob75/10k; 9Ob69/11d; 5Ob205/13b; 1Ob146/15z
KSchG §15
Paragraph 15, KSchG gilt für Verträge über wiederkehrende Leistungen von beweglichen körperlichen Sachen, Energie oder wiederholte Werkleistungen eines Unternehmers (Wartungsverträge, Serviceverträge, Entsorgungsverträge), wenn der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichtet ist. Die vom Verwalter entrichtete Grundsteuer für Grundflächen sowie die Kosten für die Betreuung der Außenanlagen, die Versicherungsprämien und die Kosten der Beleuchtung der Stichwege sind Kosten, die auf die einzelnen Eigentümer in der Anlage anteilsmäßig überwälzt werden, und daher nicht unter die in Paragraph 15, KSchG aufgezählten Leistungen fallen.
TE OGH 2000-08-29 1 Ob 160/00m
TE OGH 2001-06-06 6 Ob 104/01i
Auch; nur: Paragraph 15, KSchG gilt für Verträge über wiederkehrende Leistungen von beweglichen körperlichen Sachen, Energie oder wiederholte Werkleistungen eines Unternehmers. (T1)
Beisatz: Der bloße Umstand, dass das Schuldverhältnis wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, reicht nicht aus, ein Kündigungsrecht nach Paragraph 15, KSchG zu bejahen. (T2)
TE OGH 2003-04-23 9 Ob 241/02k
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wiederholte Lieferung von Flüssiggas. (T3)
TE OGH 2004-04-29 8 Ob 130/03f
Auch; nur T1; Beisatz: Paragraph 15, KSchG gilt auch für Verträge über die Lieferung von Fernwärme. (T4)
Veröff: SZ 2004/66
TE OGH 2005-04-21 6 Ob 69/05y
Beisatz: Mobilfunkverträge fallen nicht unter die im Paragraph 15, Absatz eins, KSchG angeführten Verträge. (T5)
TE OGH 2009-04-01 9 Ob 66/08h
Vgl auch; Beisatz: Werden Monat für Monat auf einer Internet Website aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt und dafür periodisch auch ein entsprechendes Entgelt geleistet, ist dies als wiederholte Werkleistung im Sinne des Paragraph 15, KSchG zu verstehen. (T6)
TE OGH 2009-06-29 9 Ob 68/08b
Auch; nur T1; Beisatz: Verträge über Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen für andere, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Paragraph 15, Absatz eins, KSchG. (T7)
Beisatz: Hier: Treuhandvertrag über den Erwerb und die Verwaltung eines Kommanditanteils. (T8)
TE OGH 2011-02-28 9 Ob 75/10k
Vgl; Beisatz: Dauergrabpflegeverträge mit Einmalerlag bei Vertragsabschluss fallen nicht unter die von Paragraph 15, KSchG erfassten Verträge. (T9)
Bem: Siehe RS0126614. (T10)
Veröff: SZ 2011/25
TE OGH 2012-05-29 9 Ob 69/11d
Auch; nur T1; Beisatz: Ein Vertrag mit einem Fitness-Studio fällt nicht unter die in Paragraph 15, Absatz eins, KSchG angeführten Verträge. (T11)
TE OGH 2014-03-13 5 Ob 205/13b
Auch; Beis wie T11; Veröff: SZ 2014/23
TE OGH 2015-12-22 1 Ob 146/15z
Auch; nur T1
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114187