Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.06.2000

Geschäftszahl

4Ob147/00x

Norm

UWG §2 D9;

Rechtssatz

Eine - sorgfältig geplante - Verkaufsaktion, bei der wegen geänderter Verhältnisse zuwenig Artikel vorhanden sind (hier: Computer) ganz abzusagen, wäre wirtschaftlich unvertretbar und der Beklagten auch nicht zumutbar.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000/06/15 4 Ob 147/00x

Rechtssatznummer

RS0113888