OGH
15.06.2000
4Ob138/00y; 4Ob189/01z; 9Ob66/08h
KSchG §28; UWG §14 A1
Richtet sich die Klage gegen den einzigen persönlich haftenden und damit allein zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, so ist mangels entgegenstehender Behauptung zu vermuten, dass der Gesellschafter, sollte er den Wettbewerbsverstoß nicht selbst begangen haben oder daran beteiligt gewesen sein, jedenfalls die Möglichkeit gehabt hätte, das wettbewerbswidrige Verhalten der Gesellschaft zu unterbinden.
TE OGH 2000/06/15 4 Ob 138/00y
Veröff: SZ 73/98
TE OGH 2001/09/25 4 Ob 189/01z
Auch; Beisatz: Hier: Aktive Mitwirkung am Wettbewerbsverstoß durch den einzigen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG. (T1)
TE OGH 2009/04/01 9 Ob 66/08h
Vgl auch; Beisatz: Hier: Klage nach Paragraph 28, KSchG; Passivlegitimation der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deutschem Recht, die aktiv an den Verstößen beteiligt waren, bejaht. (T2)
RS0113859