Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0113788

Entscheidungsdatum

14.06.2000

Geschäftszahl

7Ob40/99d; 6Ob46/16g; 3Ob143/18b

Norm

ABGB §901 II1

Rechtssatz

Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000-06-14 7 Ob 40/99d

TE OGH 2016-03-30 6 Ob 46/16g

Auch; Beisatz: Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darf eine vertragliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden. (T1)

TE OGH 2018-09-21 3 Ob 143/18b

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113788