OGH
RS0113788
14.06.2000
7Ob40/99d; 6Ob46/16g; 3Ob143/18b
ABGB §901 II1
Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.
TE OGH 2000-06-14 7 Ob 40/99d
TE OGH 2016-03-30 6 Ob 46/16g
Auch; Beisatz: Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darf eine vertragliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden. (T1)
TE OGH 2018-09-21 3 Ob 143/18b
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113788