Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0113792

Entscheidungsdatum

29.05.2000

Geschäftszahl

7Ob47/99h; 4Ob21/22z

Norm

EheG §82 Abs1; EheG §97 Abs1

Rechtssatz

Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach Paragraph 97, Absatz eins, EheG ungültig, soweit die Darlehensmittel entweder aus überhaupt nicht der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten entstammten (Paragraph 82, Absatz eins, EheG) oder nach Paragraph 97, Absatz eins, Satz 2 EheG als Ersparnisse zu qualifizieren sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000-05-29 7 Ob 47/99h

TE OGH 2022-02-23 4 Ob 21/22z

Vgl; Beisatz: Hier: Regelung der Scheidungsfolgen anlässlich der Unternehmensübergabe. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113792