OGH
RS0113792
29.05.2000
7Ob47/99h; 4Ob21/22z
EheG §82 Abs1; EheG §97 Abs1
Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach Paragraph 97, Absatz eins, EheG ungültig, soweit die Darlehensmittel entweder aus überhaupt nicht der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten entstammten (Paragraph 82, Absatz eins, EheG) oder nach Paragraph 97, Absatz eins, Satz 2 EheG als Ersparnisse zu qualifizieren sind.
TE OGH 2000-05-29 7 Ob 47/99h
TE OGH 2022-02-23 4 Ob 21/22z
Vgl; Beisatz: Hier: Regelung der Scheidungsfolgen anlässlich der Unternehmensübergabe. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113792