Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0113791

Entscheidungsdatum

29.05.2000

Geschäftszahl

7Ob47/99h; 1Ob144/12a

Norm

EheG §97 Abs1

Rechtssatz

Der in der Form des Notariatsakts abgeschlossene Vertrag über den Anspruch auf Aufteilung der ehelichen Ersparnisse ist nach Paragraph 97, Absatz eins, EheG grundsätzlich rechtswirksam, unterliegt aber den allgemeinen Gültigkeitserfordernissen schuldrechtlicher Verträge und kann durch Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgelöst oder wegen Willensmängeln angefochten werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000-05-29 7 Ob 47/99h

TE OGH 2012-11-15 1 Ob 144/12a

Auch; Beisatz: Hier: Anwendbarkeit der allgemeinen Auslegungsregeln der Paragraphen 914, f ABGB. (T1)