OGH
18.04.2000
10ObS49/00d
ASVG §305;
Das für die Entscheidungsfindung des Sozialversicherungsträgers notwendige Verfahren gemäß Paragraph 305, ASVG kann nicht im Sozialrechtsverfahren vor dem Arbeitsgericht und Sozialgericht nachgeholt werden, sodass die vom Behinderten vor Schluss der Verhandlung erklärte Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Durchführung der beruflichen Rehabilitation keinen neuen Stichtag für sein Begehren auf Gewährung der Invaliditätspension auslöst.
TE OGH 2000/04/18 10 ObS 49/00d
RS0113669