Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.04.2000

Geschäftszahl

10ObS49/00d

Norm

ASVG nF §307b;

Rechtssatz

Eine besondere Versagung der Pension - im Sinne der früheren Bestimmung des Paragraph 307 b, ASVG in der Fassung 32. ASVG-Novelle (BGBl 1976/704) - ist nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Versicherte trotz einer Vereitelung der Rehabilitation Anspruch auf Pension hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000/04/18 10 ObS 49/00d

Rechtssatznummer

RS0113666