OGH
29.03.2000
7Ob92/99a; 7Ob148/01t; 7Ob200/00p; 1Ob110/02m; 8Ob183/02y; 4Ob226/03v; 7Ob112/04b; 3Ob177/05h; 10Ob9/05d; 4Ob98/08b
BVergG 1993 §98; BVergG 1997 §122; Tiroler Vergabegesetz §14;
Tiroler Vergabegesetz 1998 §25; NÖ VergG §24 Abs1
Dem übergangenen Bestbieter steht auch "entgangener Gewinn" im Sinne des Erfüllungsinteresse zu.
TE OGH 2000/03/29 7 Ob 92/99a
Veröff: SZ 73/62
TE OGH 2001/06/27 7 Ob 148/01t
TE OGH 2001/06/27 7 Ob 200/00p
Auch; Beisatz: Ein fehlendes Verschulden ist seitens den Auftraggebers zu behaupten und zu beweisen. (T1); Veröff: SZ 74/115
TE OGH 2003/03/25 1 Ob 110/02m
Beisatz: Sind in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann der Billigstbieter den ihm obliegenden Beweis auch Bestbieter zu sein, nicht erbringen. Er kann daher nicht das Erfüllungsinteresse, sondern nur den Vertrauensschaden begehren. (T2); Veröff: SZ 2003/26
TE OGH 2003/04/10 8 Ob 183/02y
Beis wie T1; Beisatz: Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden. (T3)
TE OGH 2003/12/16 4 Ob 226/03v
Beisatz: Der Ersatzanspruch ist bei gemeinschaftskonformer Auslegung nicht auf den Anspruch auf Ersatz der Kosten der Angebotsstellung und der durch die Teilnahme am Vergabeverfahren entstandenen sonstigen Kosten beschränkt. (T4); Beisatz: Hier: Paragraph 24, Absatz eins, NÖ VergG. (T5); Beisatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der klagsweisen Geltendmachung dieses Anspruchs ist die Durchführung eines Feststellungsverfahrens beim UVS im Sinn des Paragraph 18, Absatz 3, NÖ VergG. (T6)
TE OGH 2004/06/16 7 Ob 112/04b
Veröff: SZ 2004/94
TE OGH 2005/10/20 3 Ob 177/05h
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6
TE OGH 2006/01/24 10 Ob 9/05d
Auch
TE OGH 2008/07/08 4 Ob 98/08b
Auch; Beis gegenteilig zu T2 (siehe RS0123902)
RS0113629