Die Übernahme der Daten von Stellenanzeigen von einer Zeitung in eine andere ist keine unmittelbare Leistungsübernahme im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG.Die Übernahme der Daten von Stellenanzeigen von einer Zeitung in eine andere ist keine unmittelbare Leistungsübernahme im Sinne der Rechtsprechung zu Paragraph eins, UWG.