OGH
14.02.2000
5Bkd2/99
DSt 1990 §1 Abs1 H; RAO §9 Abs1
Die Verwendung der Formulierung "Schummelversuch der Anzeigegutachten" stellt eine Herabsetzung und Diffamierung der Sachbearbeiter der MA 59 dar, die über die Befugnis nach Paragraph 9, RAO hinausgeht.
TE OGH 2000/02/14 5 Bkd 2/99
RS0113203