OGH
23.11.1999
1Ob76/99d; 2Ob220/04y
ABGB §140 Bb;
ASVG §262;
GSVG §144;
ÄrzteG 1998 §101;
Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist.
TE OGH 1999/11/23 1 Ob 76/99d
TE OGH 2004/11/04 2 Ob 220/04y
Auch
RS0112964