Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.11.1999

Geschäftszahl

1Ob76/99d; 2Ob220/04y

Norm

ABGB §140 Bb;

ASVG §262;

GSVG §144;

ÄrzteG 1998 §101;

Rechtssatz

Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999/11/23 1 Ob 76/99d

TE OGH 2004/11/04 2 Ob 220/04y

Auch

Rechtssatznummer

RS0112964