Gericht

OLG Wien

Entscheidungsdatum

14.09.1999

Geschäftszahl

12R139/99w

Norm

ZPO §65;

Rechtssatz

"Ist das angerufene Gericht ausgehend von den Angaben der Partei nach den Bestimmungen des EuGVÜ/LGVÜ (international) unzuständig, so ist ein Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zur Klageeinbringung mangels Zuständigkeit zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

TE OLG Wien 1999/09/14 12 R 139/99w

Rechtssatznummer

RW0000333