OGH
13.07.1999
4Ob310/98m; 4Ob199/99i
UWG §1 D2d;
Für die Annahme eines sittenwidrigen Markenrechtserwerbs reicht es aus, daß eine Marke allein in der Absicht erworben wird, den Benutzer des Kennzeichens überhaupt zu behindern.
TE OGH 1999/07/13 4 Ob 310/98m
Veröff: SZ 72/117
TE OGH 1999/11/09 4 Ob 199/99i
Auch
RS0112307