Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0112306

Entscheidungsdatum

13.07.1999

Geschäftszahl

4Ob310/98m; 4Ob91/12d

Norm

UWG §1 D2d

Rechtssatz

Die Anmeldung und der Erwerb eines Kennzeichenrechts kann auch dann einen unzulässigen Behinderungswettbewerb nach Paragraph eins, UWG bedeuten, wenn ein schutzwürdiger Besitzstand des Vorbenutzers an dem Kennzeichen nicht besteht, ist doch der Erwerb eines solchen Besitzstands keine notwendige Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen oder auch des deliktsrechtlichen Kennzeichenschutzes.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999-07-13 4 Ob 310/98m

Veröff: SZ 72/117

TE OGH 2012-08-02 4 Ob 91/12d

Vgl auch Veröff: SZ 2012/79

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112306