Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.06.1999

Geschäftszahl

4Ob111/99y

Norm

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Das Einwirken der Beklagten auf Trafikanten, ihren Kunden im Rahmen einer einmaligen Werbeaktion beim Erwerb (irgend)einer Anzeigenzeitung eines Mitbewerbers ein kostenloses Exemplar der eigenen Anzeigenzeitung zur Probe zu überreichen, ist nicht als unzulässige Wettbewerbshandlung zu beurteilen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999/06/01 4 Ob 111/99y

Rechtssatznummer

RS0112082