OGH
18.05.1999
4Ob291/98t; 4Ob48/01i (4Ob125/01p)
UWG §2 D3;
"Original" hat - jedenfalls in bestimmten Verbindungen - die gleiche Bedeutung wie "echt".
TE OGH 1999/05/18 4 Ob 291/98t
TE OGH 2001/05/29 4 Ob 48/01i
Beisatz: Die Bezeichnung einer Ware als "original" ist daher dann unbedenklich, wenn sie vom so bezeichneten Hersteller stammt oder in einer besonderen Beziehung zum Namensträger steht. (T1)
RS0112074