OGH
18.05.1999
4Ob124/99k
UWG §1 B;
Beim Vertrieb der Forstpflanzen aus den Landesforstgärten verfügen die Landesforstgärten über einen wirtschaftlichen Vorteil, der schon dadurch den Wettbewerb verzerrt, daß andere Unternehmen regelmäßig nicht in der Lage sind, gleiche Standortverhältnisse herbeizuführen.
TE OGH 1999/05/18 4 Ob 124/99k
RS0112088