AUSL EGMR
RS0122618
29.04.1999
Bsw25088/94 (Bsw28331/95, Bsw28443/95); Bsw9300/07
1.ZPMRK Art1 III3; 1.ZPMRK Art1 IV3; MRK Art14
Ein Gesetz, das Eigentümer von Kleingrundstücken verpflichtet, staatlich eingerichteten Jagdvereinigungen beizutreten und diesen das Jagdrecht auf ihren Grundstücken zu übertragen und den Eigentümern als Gegenleistung die Möglichkeit einräumt, auf dem ganzen der Vereinigung gehörenden Gebiet zu jagen, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Eigentümern kleinerer Grundstücke gegenüber Großgrundbesitzern dar. Die Folge einer solchen Ungleichbehandlung ist nämlich, dass Großgrundbesitzer in bezug auf die Jagd mit ihrem Eigentum frei nach ihrer Überzeugung verfahren können, während Eigentümer kleinerer Grundstücke die Jagd dulden müssen, auch wenn sie erklärte Jagdgegner sind.
TE AUSL EGMR 1999-04-29 Bsw 25088/94
Bem: Chassagnou ua gegen Frankreich (T1)
Veröff: NL 1999,94
TE AUSL EGMR 2012-06-26 Bsw 9300/07
Veröff: NL 2012,195
ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0122618