OGH
RS0111743
22.04.1999
6Ob323/98p; 6Ob69/03w; 6Ob128/16s
GmbHG §22; GmbHG §93 Abs4
Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.
TE OGH 1999-04-22 6 Ob 323/98p
TE OGH 2003-05-21 6 Ob 69/03w
Auch
TE OGH 2016-07-20 6 Ob 128/16s
Auch; nur: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111743