Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0111743

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

6Ob323/98p; 6Ob69/03w; 6Ob128/16s

Norm

GmbHG §22; GmbHG §93 Abs4

Rechtssatz

Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999-04-22 6 Ob 323/98p

TE OGH 2003-05-21 6 Ob 69/03w

Auch

TE OGH 2016-07-20 6 Ob 128/16s

Auch; nur: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111743