Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.04.1999

Geschäftszahl

4Ob17/99z; 4Ob115/99m

Norm

UWG §9 Abs3 A;

Rechtssatz

Die Bezeichnung "LA LINIA" ist, als Kennzeichen einer Ware (hier Betonpflastersteine) verwendet, originell und ungewöhnlich und - obwohl damit auf den Begriff "Stilrichtung" hingewiesen wird - auch nicht bloß beschreibend. Als relative Phantasiebezeichnung (Phantasiewort im weiteren Sinne) kommt ihr Unterscheidungskraft auch ohne Verkehrsgeltungsnachweis zu.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999/04/13 4 Ob 17/99z

TE OGH 1999/09/13 4 Ob 115/99m

Auch; nur: Als relative Phantasiebezeichnung (Phantasiewort im weiteren Sinne) kommt ihr Unterscheidungskraft auch ohne Verkehrsgeltungsnachweis zu. (T1) Beisatz: Hier: "Wirtschaftswoche". (T2)

Rechtssatznummer

RS0111876