Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.01.1999

Geschäftszahl

7Ob170/98w

Norm

KSchG §6 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Die Klausel "Personen, die dem Kundenprogramm 'Friends of M' beitreten, stehen zur M Warenhandels-AG ('M') in einem Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen" verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, KSchG, weil sie nicht erkennen läßt, ob es sich bei den Änderungen und Ergänzungen des Kundenprogramms lediglich um solche geringfügiger bzw sachlich gerechtfertigter Natur handelt, welche dem Verbraucher zumutbar wären.

Entscheidungstexte

TE OGH 1999/01/27 7 Ob 170/98w

Rechtssatznummer

RS0111808