OGH
27.01.1999
7Ob170/98w
KSchG §6 Abs2 Z3;
Die Klausel "Personen, die dem Kundenprogramm 'Friends of M' beitreten, stehen zur M Warenhandels-AG ('M') in einem Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen" verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, KSchG, weil sie nicht erkennen läßt, ob es sich bei den Änderungen und Ergänzungen des Kundenprogramms lediglich um solche geringfügiger bzw sachlich gerechtfertigter Natur handelt, welche dem Verbraucher zumutbar wären.
TE OGH 1999/01/27 7 Ob 170/98w
RS0111808