Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.12.1998

Geschäftszahl

14Os116/98

Norm

StGB §74 Z5;

Rechtssatz

Auch nach Ausscheiden der Strafbestimmung des Ehebruchs (Paragraph 194, StGB) aus dem Rechtsbestand bringt der Vorwurf eines ehebrecherischen Umgangs, durch welchen der Ehemann vor seiner Ehefrau kompromittiert wird, einen Verlust an gesellschaftlicher Wertschätzung mit sich. Die Ankündigung, die Ehegattin über ein ehebrecherisches Verhältnis zu informieren, kann daher gefährliche Drohung mit einer Verletzung an Ehre begründen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1998/12/15 14 Os 116/98

Rechtssatznummer

RS0111352