OGH
RS0110779
29.09.1998
1Ob201/98k; 4Ob67/07t; 7Ob146/21b
ABGB §914 römisch drei b
Eine langjährige Abwicklungspraxis der Vertragsparteien bzw deren Rechtsnachfolger läßt als authentische Interpretation rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten durch die Vertragspartner bzw deren Rechtsnachfolger Rückschlüsse auf den seinerzeitigen Geschäftswillen zu, was vor allem dann gilt, wenn diese praktizierte Selbstinterpretation gegen das Eigeninteresse einer Vertragspartei erfolgte (hier zumindest mehr als vierzig-jährige Vertragsabwicklungspraxis einer rechtsgeschäftlich begründeten und verbücherten Reallast).
TE OGH 1998-09-29 1 Ob 201/98k
TE OGH 2007-05-22 4 Ob 67/07t
Auch; Beisatz: Hier: Exklusivitätszusage in Mietvertrag. (T1)
TE OGH 2021-10-18 7 Ob 146/21b
Vgl
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110779