OGH
RS0110316
14.07.1998
4Ob183/98k; 10Ob7/22k
KSchG §3 Abs3 Z1
Betrachtet ein Verbraucher aus Neugierde und von sich aus die in einer Hotelhalle ausgestellten Mäntel näher, wird er aus eigenem Antrieb aktiv tätig, auch wenn dort der Unternehmer als erster das Wort an ihn gerichtet und damit das zum Verkauf führende Gespräch eingeleitet hat.
TE OGH 1998-07-14 4 Ob 183/98k
Veröff: SZ 71/125
TE OGH 2022-05-24 10 Ob 7/22k
Vgl; Beisatz: Hier: Anbahnung durch den Verbraucher, der über einen ihm zuzurechnenden Dritten einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, auch wenn daraufhin das Unternehmen den ersten persönlichen Kontakt mit dem Verbraucher herstellt. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110316