OGH
26.02.1998
8ObA150/97k; 8ObA61/97x; 9ObA127/06a
ABGB §881;
ABGB §1151 römisch zwölf;
AktG §219;
Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben.
TE OGH 1998/02/26 8 ObA 150/97k
Veröff: SZ 71/45
TE OGH 1998/07/06 8 ObA 61/97x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Kürzung des Valorisierungsbetrages um 1 % von Angestellten, die ihren Betriebspensionsanspruch auf den Bankenkollektivvertrag als auch solcher, die ihn auf einen Sondervertrag gründen. (T1)
TE OGH 2007/06/25 9 ObA 127/06a
Vgl aber; Beisatz: In den beiden Verfahren 8 ObA 150/97k und 8 ObA 61/97x ging es um Pensionsempfänger bzw Inhaber von Sonderverträgen mit einzelvertraglichen Pensionszusagen, sohin um Positionen, die sich grundlegend von jener des Klägers, der bei der Verschmelzung nur Anwartschaftsberechtigter auf Grund eines Kollektivvertrags war, unterschieden. (T2)
RS0109659