Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.02.1998

Geschäftszahl

8ObA150/97k; 8ObA61/97x; 9ObA127/06a

Norm

ABGB §881;

ABGB §1151 römisch zwölf;

AktG §219;

Rechtssatz

Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1998/02/26 8 ObA 150/97k

Veröff: SZ 71/45

TE OGH 1998/07/06 8 ObA 61/97x

Vgl auch; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Kürzung des Valorisierungsbetrages um 1 % von Angestellten, die ihren Betriebspensionsanspruch auf den Bankenkollektivvertrag als auch solcher, die ihn auf einen Sondervertrag gründen. (T1)

TE OGH 2007/06/25 9 ObA 127/06a

Vgl aber; Beisatz: In den beiden Verfahren 8 ObA 150/97k und 8 ObA 61/97x ging es um Pensionsempfänger bzw Inhaber von Sonderverträgen mit einzelvertraglichen Pensionszusagen, sohin um Positionen, die sich grundlegend von jener des Klägers, der bei der Verschmelzung nur Anwartschaftsberechtigter auf Grund eines Kollektivvertrags war, unterschieden. (T2)

Rechtssatznummer

RS0109659