Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0108694

Entscheidungsdatum

13.08.2024

Geschäftszahl

10ObS360/97g; 10ObS211/98x; 10ObS271/98w; 10ObS198/99m; 10ObS67/01b; 10ObS173/02t; 10ObS71/06y; 10ObS80/09a; 10ObS2/10g; 10ObS43/14t; 10ObS125/14a; 10ObS57/24s

Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter (hier: Kraftfahrzeug-Kundendienstberater) kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf (hier: Fakturist) verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997-10-15 10 ObS 360/97g

TE OGH 1998-06-23 10 ObS 211/98x

Auch; Beisatz: Hier: Versicherter war Fahrlehrer. (T1) Veröff: SZ 71/106

TE OGH 1998-12-01 10 ObS 271/98w

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Versicherter war Fahrschullehrer (T2)

TE OGH 1999-09-14 10 ObS 198/99m

nur: Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig. (T3)

TE OGH 2001-03-20 10 ObS 67/01b

nur: Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig. (T4)

TE OGH 2002-07-18 10 ObS 173/02t

Vgl auch; nur T4

TE OGH 2006-08-17 10 ObS 71/06y

Auch; nur T3; Beisatz: So wie im Falle des Klägers eine Verweisung von der von ihm zuletzt ausgeübten kaufmännischen Tätigkeit auf einen überwiegend technischen Beruf nicht in Betracht kommt, vermag auch umgekehrt die frühere Ausübung eines technischen Berufes durch den Kläger keine Einschränkung seiner Verweisbarkeit im Rahmen seines zuletzt ausgeübten kaufmännischen Berufes zu bewirken. (T5)

TE OGH 2009-05-12 10 ObS 80/09a

Auch; Beisatz: Die frühere Ausübung eines technischen Berufs durch den Versicherten (hier: gelernter Wasser- und Heizungsinstallateur) bewirkt keine Einschränkung seiner Verweisbarkeit im Rahmen seines zuletzt ausgeübten (überwiegend) kaufmännischen Berufs, mögen auch die im erlernten Beruf erworbenen technischen Kenntnisse bei seiner zuletzt ausgeübten Angestelltentätigkeit von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. (T6)

TE OGH 2010-06-01 10 ObS 2/10g

nur T4; Beisatz: Hier: Versicherter war Croupier. (T7)

TE OGH 2014-04-23 10 ObS 43/14t

TE OGH 2014-10-21 10 ObS 125/14a

Vgl

TE OGH 2024-08-13 10 ObS 57/24s

nur T4

Beisatz: Hier: Verweisung eines Behindertenbetreuers auf eine Tätigkeit im „Back-Office“ in der Personalentwicklung eines Unternehmens, die unter Nutzung beruflicher Kenntnisse ausgeübt werden kann. (T8)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108694