OGH
28.08.1997
8ObA91/97h; 9ObA73/97v; 9ObA55/98y
ABGB §879 CIIO2; AVRAG §3
Der Unternehmer ist zur Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch dann passiv legitimiert, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer erfolgte.
TE OGH 1997/08/28 8 ObA 91/97h
Veröff: SZ 70/171
TE OGH 1997/10/22 9 ObA 73/97v
Vgl auch; Veröff: SZ 70/219
TE OGH 1998/06/10 9 ObA 55/98y
Auch; Beisatz: Die unwirksame Kündigung hat nämlich zur Folge, daß den gekündigten Arbeitnehmern gegenüber bestehende Arbeitgeberpflichten kraft Gesetzes vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen sind. (T1) Veröff: SZ 71/100
RS0108455