Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.08.1997

Geschäftszahl

8ObA91/97h; 9ObA73/97v; 9ObA55/98y

Norm

ABGB §879 CIIO2; AVRAG §3

Rechtssatz

Der Unternehmer ist zur Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch dann passiv legitimiert, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer erfolgte.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/08/28 8 ObA 91/97h

Veröff: SZ 70/171

TE OGH 1997/10/22 9 ObA 73/97v

Vgl auch; Veröff: SZ 70/219

TE OGH 1998/06/10 9 ObA 55/98y

Auch; Beisatz: Die unwirksame Kündigung hat nämlich zur Folge, daß den gekündigten Arbeitnehmern gegenüber bestehende Arbeitgeberpflichten kraft Gesetzes vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen sind. (T1) Veröff: SZ 71/100

Rechtssatznummer

RS0108455