OGH
RS0108110
15.07.1997
1Ob1/97x; 5Ob184/10k
MRG §29
Der Abschluß eines Räumungsvergleichs vor oder mit der beabsichtigten Verlängerung des bislang wirksam befristeten Mietvertrags ist gleich wie ein solcher vor oder mit Abschluß des Mietvertrags selbst nicht geeignet, eine - auch nur abstrakte, vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis losgelöste - Räumungsverpflichtung zu begründen.
TE OGH 1997-07-15 1 Ob 1/97x
Veröff: SZ 70/143
TE OGH 2011-01-24 5 Ob 184/10k