Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0108110

Entscheidungsdatum

15.07.1997

Geschäftszahl

1Ob1/97x; 5Ob184/10k

Norm

MRG §29

Rechtssatz

Der Abschluß eines Räumungsvergleichs vor oder mit der beabsichtigten Verlängerung des bislang wirksam befristeten Mietvertrags ist gleich wie ein solcher vor oder mit Abschluß des Mietvertrags selbst nicht geeignet, eine - auch nur abstrakte, vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis losgelöste - Räumungsverpflichtung zu begründen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997-07-15 1 Ob 1/97x

Veröff: SZ 70/143

TE OGH 2011-01-24 5 Ob 184/10k