Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.07.1997

Geschäftszahl

10ObS171/97p

Norm

ASVG §183;

ASVG §203 Abs1;

Rechtssatz

Änderungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Zeit vor Bescheiderlassung können auch ohne die Einschränkung des Paragraph 183, ASVG berücksichtigt werden; auch aus Paragraph 203, Absatz eins, ASVG ist das Erfordernis einer mehr als dreimonatigen Dauer einer solchen Änderung nicht abzuleiten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/07/08 10 ObS 171/97p

Rechtssatznummer

RS0108290