OGH
08.07.1997
10ObS171/97p
ASVG §183;
ASVG §203 Abs1;
Änderungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Zeit vor Bescheiderlassung können auch ohne die Einschränkung des Paragraph 183, ASVG berücksichtigt werden; auch aus Paragraph 203, Absatz eins, ASVG ist das Erfordernis einer mehr als dreimonatigen Dauer einer solchen Änderung nicht abzuleiten.
TE OGH 1997/07/08 10 ObS 171/97p
RS0108290