OGH
24.06.1997
1Ob2375/96p
ABGB §1431 A;
Leistung ist jede zweckgerichtete, bewußte Vermehrung fremden Vermögens. Auch irrtümlich zuviel bezahlte Kreditzinsen durch den Kreditnehmer können gemäß Paragraph 1431, ABGB rückgefordert werden.
TE OGH 1997/06/24 1 Ob 2375/96p
RS0107940