Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.04.1997

Geschäftszahl

1Ob95/97w; 6Ob204/97m

Norm

ABGB §772;

Rechtssatz

Der spätere Wegfall eines Enterbungsgrunds (also nach der Enterbung in einer letztwilligen Erklärung) ist ohne Belang, weil die einmal ausgesprochene (rechtmäßige) Enterbung nur durch einen ausdrücklichen, in der gesetzlichen Form erklärten Widerruf (Paragraph 772, ABGB) aufgehoben werden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/04/29 1 Ob 95/97w

TE OGH 1997/10/29 6 Ob 204/97m

Veröff: SZ 70/229

Rechtssatznummer

RS0107850