OGH
22.04.1997
5Ob2421/96g; 5Ob457/97k; 5Ob58/00s; 5Ob51/02i
MRG §12a Abs5;
MRG §46a Abs3;
Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit des Paragraph 12 a, Absatz 5, MRG besteht auch bei ausdrücklicher Einräumung eines Weitergaberechtes (Verpachtungsrechtes).
TE OGH 1997/04/22 5 Ob 2421/96g
Veröff: SZ 70/72
TE OGH 1997/12/09 5 Ob 457/97k
TE OGH 2000/03/14 5 Ob 58/00s
Auch; Beisatz: Mit der Einräumung eines Weitergaberechtes wird die gesetzliche Regelung durchbrochen, wonach das Mietzinsanhebungsrecht im Fall der Unternehmensveräußerung dem Vermieter deswegen zusteht, weil der neue Mieter seine Rechte vom Erwerb des Unternehmens kraft dieses Gesetzes ableitet, was bei Ausübung eines Weitergaberechtes durch den Vormieter nicht der Fall ist. (T1)
TE OGH 2002/02/26 5 Ob 51/02i
Auch
RS0107477