Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.04.1997

Geschäftszahl

5Ob2421/96g; 5Ob457/97k; 5Ob58/00s; 5Ob51/02i

Norm

MRG §12a Abs5;

MRG §46a Abs3;

Rechtssatz

Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit des Paragraph 12 a, Absatz 5, MRG besteht auch bei ausdrücklicher Einräumung eines Weitergaberechtes (Verpachtungsrechtes).

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/04/22 5 Ob 2421/96g

Veröff: SZ 70/72

TE OGH 1997/12/09 5 Ob 457/97k

TE OGH 2000/03/14 5 Ob 58/00s

Auch; Beisatz: Mit der Einräumung eines Weitergaberechtes wird die gesetzliche Regelung durchbrochen, wonach das Mietzinsanhebungsrecht im Fall der Unternehmensveräußerung dem Vermieter deswegen zusteht, weil der neue Mieter seine Rechte vom Erwerb des Unternehmens kraft dieses Gesetzes ableitet, was bei Ausübung eines Weitergaberechtes durch den Vormieter nicht der Fall ist. (T1)

TE OGH 2002/02/26 5 Ob 51/02i

Auch

Rechtssatznummer

RS0107477