Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.1997

Geschäftszahl

4Ob2/97s

Norm

UWG §1 C4;

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Ein Maschinenbauer steht mit einem Bauunternehmen, das bei Erbringung seiner Werkleistungen Maschinen, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden, einsetzt, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des Paragraph 14, UWG, weil das Anbieten von Geräten, die man selbst handhaben muß, und von Dienstleistungen mit einem solchen Gerät nach der Verkehrsanschauung nicht als branchengleich oder branchenähnlich empfunden werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/02/25 4 Ob 2/97s

Rechtssatznummer

RS0107554