Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.02.1997

Geschäftszahl

4Ob2358/96k

Norm

UWG §1 C2;

UWG §1 D4a;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph eins, UWG ist auch dann zu bejahen, wenn die im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung gesetzte Wettbewerbshandlung schon als solche gegen die guten Sitten verstößt (MR 1995, 187 - Sportgeschäft) oder die Konkurrenzklausel mißachtet wurde, um gegenüber dem Vertragspartner einen geschäftlichen Vorsprung zu gewinnen und diesen dadurch zu schädigen (ÖBl 1968, 80).

Entscheidungstexte

TE OGH 1997/02/11 4 Ob 2358/96k

Rechtssatznummer

RS0107765