OGH
11.02.1997
4Ob2358/96k
UWG §1 C2;
UWG §1 D4a;
Ein Verstoß gegen Paragraph eins, UWG ist auch dann zu bejahen, wenn die im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung gesetzte Wettbewerbshandlung schon als solche gegen die guten Sitten verstößt (MR 1995, 187 - Sportgeschäft) oder die Konkurrenzklausel mißachtet wurde, um gegenüber dem Vertragspartner einen geschäftlichen Vorsprung zu gewinnen und diesen dadurch zu schädigen (ÖBl 1968, 80).
TE OGH 1997/02/11 4 Ob 2358/96k
RS0107765