Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.12.1996

Geschäftszahl

4Ob2374/96p

Norm

ApothekenG §36; UWG §14 B2

Rechtssatz

Die Entstehungsgeschichte des Paragraph 36, ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern auch Pharmaunternehmen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/12/17 4 Ob 2374/96p

Rechtssatznummer

RS0106216