OGH
17.12.1996
4Ob2374/96p
ApothekenG §36; UWG §14 B2
Die Entstehungsgeschichte des Paragraph 36, ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern auch Pharmaunternehmen.
TE OGH 1996/12/17 4 Ob 2374/96p
RS0106216