Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0107132

Entscheidungsdatum

17.12.1996

Geschäftszahl

4Ob2365/96i; 16Ok1/10

Norm

KartG 1988 §35; NahversG §1 Abs2; NahversG §2; UWG §1 D1d

Rechtssatz

Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn es einem - auch besonders starken oder marktbeherrschenden - Handelsunternehmen gelingt, mit einem Lieferanten günstige Bedingungen auszuhandeln. Die Ablehnung eines Geschäftsabschlusses bei Nichtannahme der gestellten Bedingungen bildet kein unübliches Verhalten im Geschäftsleben und ist daher - vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Paragraph 35, KartG) abgesehen - erlaubt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2365/96i

Veröff: SZ 69/284

TE OGH 2010-06-09 16 Ok 1/10

Vgl; Beisatz: Hier: Verfahren nach dem NahversG. (T1)