OGH
RS0107132
17.12.1996
4Ob2365/96i; 16Ok1/10
KartG 1988 §35; NahversG §1 Abs2; NahversG §2; UWG §1 D1d
Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn es einem - auch besonders starken oder marktbeherrschenden - Handelsunternehmen gelingt, mit einem Lieferanten günstige Bedingungen auszuhandeln. Die Ablehnung eines Geschäftsabschlusses bei Nichtannahme der gestellten Bedingungen bildet kein unübliches Verhalten im Geschäftsleben und ist daher - vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Paragraph 35, KartG) abgesehen - erlaubt.
TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2365/96i
Veröff: SZ 69/284
TE OGH 2010-06-09 16 Ok 1/10
Vgl; Beisatz: Hier: Verfahren nach dem NahversG. (T1)