Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

5Ob2199/96k

Norm

ABGB §431;

BIG-Gesetz §2 Abs2;

GBG §31;

GBG §136 Abs1;

Rechtssatz

Im Paragraph 2, Absatz 2, BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (Paragraph 431, ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit Paragraph 1120, ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit Dritten, etwa in Bestandverträge; unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 2, Absatz 2, BIG-Gesetz kommen daher die Eintragungserleichterungen des Paragraph 136, Absatz eins, GBG nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/10/29 5 Ob 2199/96k

Veröff: SZ 69/242

Rechtssatznummer

RS0106111