OGH
29.10.1996
5Ob2199/96k
ABGB §431;
BIG-Gesetz §2 Abs2;
GBG §31;
GBG §136 Abs1;
Im Paragraph 2, Absatz 2, BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (Paragraph 431, ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit Paragraph 1120, ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit Dritten, etwa in Bestandverträge; unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 2, Absatz 2, BIG-Gesetz kommen daher die Eintragungserleichterungen des Paragraph 136, Absatz eins, GBG nicht in Betracht.
TE OGH 1996/10/29 5 Ob 2199/96k
Veröff: SZ 69/242
RS0106111