Gericht

OGH, AUSL EGMR

Rechtssatznummer

RS0107096

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

4Ob2276/96a

Norm

RAO §23

RL-BA 1977 §9 Abs3

UWG §14 B3

Rechtssatz

Daß eine Rechtsanwaltskammer mit der Klage gegen ein Mitglied dessen wirtschaftliche Interessen nicht fördert, schließt die Klagelegitimation nicht aus. Bei der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ist immer auf die Gesamtheit der von der Vereinigung vertretenen Interessen abzustellen. Diese Interessen werden gefördert, wenn gegen Mitglieder vorgegangen wird, die sich an Bestimmungen nicht halten, welche im allgemeinen Standesinteresse erlassen wurden.

Entscheidungstexte

TE OGH, AUSL EGMR 1996-10-29 4 Ob 2276/96a

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107096